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Kfz-Versicherung


In Deutschland sind rund 58 Millionen Kfz zugelassen – eine beeindruckend hohe Zahl. Bei solch einer Fahrzeugdichte sind Unfälle und Schäden praktisch vorprogrammiert. Gerade wenn dabei Personen zu Schaden kommen, wird es schnell richtig teuer. Der angerichtete Schaden kann in die Millionen gehen. Aus eigener Kraft können Kfz-Besitzer solche Summen in aller Regel nicht stemmen. Daher hat der Gesetzgeber die Kfz-Versicherung zu einem verbindlichen Versicherungsschutz für jeden Kfz-Halter erklärt.

Die Basisform ist die Haftpflichtversicherung. Wer ein Auto, Motorrad oder Lkw in Deutschland zulassen möchte, muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen. Erst dann darf das Kfz auf der Straße gefahren werden. Der Haftpflichtschutz deckt beispielsweise bei einem Unfall die entstandenen Schäden Dritter ab. Der Verursacher muss durch den Versicherungsschutz den finanziellen Schaden also nicht aus eigener Tasche bezahlen.

Erweiterter Schutz durch die Kaskoversicherung

Mehr Leistungen als der Basisschutz bietet die Kaskoversicherung. Dabei wird zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkaskoversicherung reguliert auch Schäden am eigenen Kfz des Versicherten. Beschädigungen am Kfz durch Naturgewalten wie Blitzschlag oder Hagel sind versichert (hier ist eine Bestätigung des Wetteramtes notwendig), ebenso Schäden durch Wildunfälle.
Die Vollkaskoversicherung springt auch ein, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden am Wagen selbst verschuldet hat – er beispielsweise die Schuld an einem Unfall trägt. Auch Beschädigungen am eigenen Auto durch Vandalismus oder nach einer Fahrerflucht trägt die Vollkasko. Für beide Arten der Kaskoversicherung gilt: Fährt der Versicherte lange Zeit, ohne einen Schaden zu verursachen, sinken seine Beiträge in der Regel. Grund ist das Bonussystem des Schadensfreiheitsrabattes, das ein unfallfreies Fahren belohnt.
Generell gilt die Kfz-Versicherung nicht nur bei Fahrten innerhalb Deutschlands. Auch in den Ländern der Europäischen Union sowie einigen weiteren Staaten greift der Versicherungsschutz. Um Probleme bei der Abwicklung eines Auslandschadens zu vermeiden, sollte bei Auslandsreisen die sogenannte Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Sie stellt sicher, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes mindestens nach den Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen richtet, die nach den Gesetzen des jeweiligen Landes als Pflichtversicherung vorgeschrieben sind.

Auch bei Pannen und Schäden im Ausland gut versichert

Weitere Versicherungszusätze können beispielsweise in Form eines Schutzbriefes mitversichert werden. Im Schutzbrief sind Pannen- und Bergungsdienste eingeschlossen. Er empfiehlt sich vor allem bei Fahrten im Ausland. Bleibt der Versicherungsnehmer hier liegen, werden beispielsweise die Rückführungskosten des Autos nach Deutschland und etwaige Übernachtungen erstattet.
Ein weiterer sinnvoller Versicherungsbaustein im Kfz-Bereich ist die sogenannte Mallorca-Police. Sie erweitert die Deckungssumme für Schäden an Mietwagen im Ausland. Die im Mietvertrag enthaltenen Versicherungspolicen sind meist deutlich niedriger als in Deutschland und decken bei einem Schaden am gemieteten Kfz die tatsächliche Schadenshöhe möglicherweise nicht komplett ab. Tritt ein solcher Fall ein, reguliert die Zusatzversicherung den Schaden bis zur in Deutschland gesetzlich geregelten Mindestversicherungssumme von 2.500.000 Euro pro Person und Unfall beziehungsweise 500.000 Euro Sachschaden. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich nach dem gewählten Versicherungsumfang. Weitere maßgebliche Faktoren sind Fahrzeugtyp, der Fahrerkreis, die jährliche Kilometerleistung und wichtige Parameter des Versicherten wie Alter, Schadensfreiheitsklasse und Wohnort. Auch eine Selbstbeteiligung reduziert den Beitragssatz. Kommt es allerdings zu einem Schaden, muss der Versicherte die Regulierung bis zu der gewählten Obergrenze der Selbstbeteiligung aus der eigenen Tasche bezahlen. Erst danach leistet die Kfz-Versicherung.





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